Starkregenereignisse, wie sie in den letzten Jahren vor allem in den Sommermonaten verstärkt vorkommen, oder Störungen/Verstopfungen im öffentlichen Kanal können zu einem Rückstau aus dem Kanalnetz und somit zu Überschwemmungen von Kellern und anderen tief liegenden Räumen führen.
Im Falle eines Rückstaus kann der Wasserstand innerhalb des Kanalnetzes und somit auch im Gebäude bis zur so genannten "Rückstauebene" ansteigen. In der Regel ist dies die Straßenoberkante vor dem Grundstück.
Dies bedeutet, dass alle Ablaufstellen und Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Bodeneinläufe, Waschbecken …), welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden, rückstaugefährdet sind und entsprechend der Einbausituation gesichert werden müssen. Dies gilt auch für tiefer liegende Parkplatz- oder Hofflächen. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene sind dagegen im freien Gefälle der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.
Gemäß der Satzungen der Städte und Gemeinden hat sich der Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen zu sichern. Die Kommune haftet nicht für Schäden an Grundstücken die durch Rückstau aus dem Kanalnetz entstanden sind.
Ein funktionierender Schutz vor Rückstau muss immer an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik versteht man in diesem Zusammenhang die Bestimmungen folgender DIN-Normen:
Generell kann jedes Grundstück gegen Rückstau aus dem Kanalnetz geschützt werden.
Den Aufwand hierfür bestimmen die Lage des betreffenden Grundstückes zum öffentlichen Kanalnetz sowie die technische Ausführung der bereits bestehenden oder geplanten Entwässerungsgegenstände.
Wirksamer Schutz vor Rückstau lässt sich durch den Einbau einer Hebeanlage oder den Einbau von Rückstauverschlüssen erreichen. Teilweise ist auch die Kombination dieser Maßnahmen notwendig.
Den sichersten Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz bietet der fachgerechte Einbau einer Hebeanlage. Diese pumpt das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser bis über die Rückstauebene. Von dort kann das Abwasser dann in die Leitung zum öffentlichen Kanal abfließen. Vorteilhaft ist hier, dass die Gebäudeentwässerung auch während des Rückstauereignisses betriebsfähig bleibt.
Bei Rückstauverschlüssen wird durch mechanisch arbeitende Klappen oder Ventile der rückwärtige Zufluss des Abwassers aus dem Kanalnetz unterbrochen. Diese Rückstauverschlüsse dürfen jedoch nur eingesetzt werden, wenn Gefälle zum öffentlichen Kanal besteht und:
Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Einbauortes des Rückstauverschlusses unter Beachtung der gesamten Entwässerungssituation. Werden hier Fehler gemacht, flutet man unter Umständen den Keller mit dem eigenen Abwasser.
Weiterhin dürfen, laut DIN-Norm, je nach Anwendungsbereich, nur bestimmte Typen von Rückstauverschlüssen verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Anlagen die fäkalhaltiges Abwasser ableiten. Hier ist auf jeden Fall eine Beratung durch einen Fachplaner oder Architekten, bzw. durch einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik notwendig.
Beachten Sie auch bitte, dass durch undichte und defekte Grundleitungen, im Falle eines Rückstaus, Wasserschäden an Fußböden oder Wänden entstehen können. Stellen Sie solche Schäden fest, sollten Sie eine Funktionsprüfung (z. B. Kamerauntersuchung) der Grundleitungen durchführen lassen.
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